SV Spesbach 1920 e. V.

Willkommen beim SV Spesbach!

Hygienekonzept

SV Spesbach 1920 e.V.
Sportanlage Spesbach, Am Heidenhübel

Für die Spielrunde 2020/2021 (Test-, Pokal- und Meisterschaftsspiele) gilt das folgende Hygienekonzept für die Sportanlage Spesbach.

  1. Allgemeines

    Grundlage für dieses Konzept ist das Musterhygienekonzept des Südwestdeutschen Fußballverbandes von 23. Juli 2020, das allen Vereinen vorliegt.

    Hygienebeauftragter des SV Spesbach 1920 e.V.: Patrick Syriste, Ramsteiner Str. 89, 66882 Hütschenhausen, Tel: 0176-23188232, patrick.syriste@gmx.de

  2. Eingangsregelungen

    Der Eingang zur Sportanlage Spesbach erfolgt über den Haupteingang. Dieser ist gekennzeichnet.

    Der Ausgang erfolgt auch über den Haupteingang. Dieser ist gekennzeichnet.

    Beim Eingang erfolgt die Erfassung der Kontaktdaten der Zuschauer (max. 350). Der Zugang ist nur mit der Abgabe der Kontaktdaten gestattet. Diese Daten werden nach 30 Tagen vernichtet.

    Die Kontaktdaten der Spieler (max. 15 pro Mannschaft) und Offiziellen ist durch den Spielbericht gewährleistet.

  3. Aufteilung des Sportgeländes in Zonen

    • Zone 1: Das Spielfeld bis zur Spielfeldumrandung

      In diesem Bereich dürfen sich nur Spieler, Schiedsrichter und Offizielle aufhalten.

    • Zone 2: Bereich außerhalb des Spielfeldes

      Personen, die sich in diesem Bereich aufhalten, verpflichten sich, die gültigen Coronabestimmungen wie Abstandsregelungen, Tragen eines Mundnasenschutzes bei Benutzung der Toiletten (maximal 2 Personen gleichzeitig), Händewaschen und Handdesinfektion einzuhalten. Bei Nichtbeachten dieser Bestimmungen ist das Sportgelände auf Aufforderung zu verlassen.

    • Zone 3: Grillstand

      Der Bereich um den Grillstand wird markiert. Zugang und Abgang werden durch Abtrennungen markiert.

      Gäste müssen in diesem Bereich einen Mundnasenschutz tragen.

      Bei Testspielen bleibt dieser aus organisatorischen Gründen geschlossen.

  4. Benutzung der Umkleidekabinen und Duschen

    Es dürfen alle Spieler gleichzeitig die Umkleidekabinen benutzen. Die Duschen dürfen von maximal 4 Spielern gleichzeitig benutzt werden (die mittlere Dusche darf nicht benutzt werden).

  5. Dieses Konzept wird bei Bedarf durch Änderung der Corona-Bestimmungen angepasst.

Hütschenhausen, 31. Juli 2020
gez. Vorstand SV Spesbach 1920 e. V.

Sportheim geöffnet!

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Spesbach,

ab Mittwoch, 13. Mai öffnet wieder unser Sportheim, vorläufig von 17 bis 22 Uhr und unter Einhaltung der strengen Hygienevorschriften.

Nachfolgend die Hygieneregeln in der Gastronomie laut DEHOGA Rheinland-Pfalz (PDF).

Noch ist es lange nicht wie vorher. Es gibt bei uns keine Außenbewirtung, und auch das gesellige Verweilen draußen ist aufgrund der Vorschriften untersagt. Wir bitten Euch um Verständnis und Mitwirkung!

Eure Vorstandschaft
12. Mai 2020

Gastronomischen Betrieben (Innen- und Außengastronomie) ist es gestattet, unter strikter Einhaltung folgender Bedingungen ab dem 13. Mai 2020 im Zeitraum von 6:00 Uhr – 22:00 Uhr ihre Geschäftstätigkeit wiederaufzunehmen:

(Hervorhebungen durch den SVS)

  1. Die Gäste werden über die Zutrittsbeschränkungen und Abstandsregelungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise informiert.
  2. Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Sitzens abgelegt werden.
  3. Alle Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand) sind verpflichtet, einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  4. Um den Gästefluss in gastronomischen Betrieben mit Sitzplätzen im Innen- und/ oder Außenbereich zu steuern, besteht eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht. (bei sog. „Spontanbesuchen“ ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend). Diese wird durch Einlasskontrolle, Reservierungen und/oder Schilder (‚Wait to be seated‘ o.ä.) ergänzt. Dies dient auch zur Vermeidung von Wartezeiten und von „Begegnungsverkehr“. Der Mindestabstand der Gäste von mind. 1,5 Meter muss auch im Wartebereich sichergestellt werden.
  5. Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Reservierung bzw. Anmeldung zu erfassen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer). Diese sind für einen Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.
  6. Am Eingang des Restaurants und vor Betreten des Gastraums muss eine gründliche Händedesinfektion der Gäste an gut erkennbaren Händedesinfektionsspendern stattfinden.
  7. In den gastronomischen Einrichtungen ist der Mindestabstand zwischen den Stühlen von einem Tisch zu den Stühlen des nächsten Tisches von mindestens 1,5 Meter stets zu gewährleisten. Dies gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Tische dürfen nicht geteilt werden.
  8. Der Barbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen (Die Bar zählt nicht als Tisch und ein Barhocker nicht als Stuhl).
  9. Die Belegung der Tische richtet sich nach der geltenden Regelung des Landes Rheinland-Pfalz zum Aufenthalt von Personen in der Öffentlichkeit (dh. alleine, mit einer oder mehreren weiteren, nicht im gleichen Hausstand lebenden Personen etc.). Der Mindestabstand von 1,5 Meter kann an den Tischen unterschritten werden. Auf eine entsprechend großzügigere Bestuhlung ist zu achten.
  10. An Biertischen im Außenbereich dürfen maximal 6 Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind.
  11. Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten…) wird auf das Notwendige beschränkt.
  12. Das regelmäßige Lüften der Räume, in denen sich Gäste oder Mitarbeiter länger aufhalten, ist erforderlich.
  13. Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch Bedien-Service am Tisch. Das gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Buffets und Thekenverkauf sind nicht zulässig. Der Außerhaus-Verkauf (z.B. Abhol-/Liefer-/Bringdienste) bleibt unberührt.
  14. Der gesamte Außenbereich muss durch eine gut sichtbare Kennzeichnung abgegrenzt sein. Der Zugang darf nur über einen zentralen Zugang erfolgen.
  15. Bei Thekenverkauf-Betrieben (Imbisse etc.) sind – analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten – Markierungen im Abstand von 1,5 Meter anzubringen.
  16. Die Reinigung von gebrauchtem Geschirr (Besteck, Gläser, Teller etc.) ist mittels Spülmaschine mit mindestens 60 Grad durchzuführen.
  17. Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen. Entsprechend der Größe des Toilettenraums ist die Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf, zu begrenzen. Abstandsregeln sind einzuhalten. Ggf. sind einzelne Toiletten/Pissoirs oder z.B. jede zweite zu sperren.
  18. Gästetoiletten werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Ein Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft ist erforderlich. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Gäste zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert. Zwischen Toilettenbereich und Gastraum sollte ebenfalls gut sichtbare Desinfektionsspender aufgestellt werden.
  19. Die Handlungshilfe „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS - CoV2- Arbeitsschutzstandards Branche: Gastgewerbe“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in der aktuellen Form gilt es zu berücksichtigen.
  20. Die Hinweise gelten für alle gastronomischen Angebote, insbesondere auch in Straußwirtschaften, bei Weinproben, in Vinotheken sowie auf Ausflugsschiffen.
Baustelle

Zum Neujahr 2020 bringen wir unsere Homepage an den Start. Damit wollen wir auch alle erreichen, die Facebook den Rücken gekehrt haben, Whatsapp trotzen oder unsere App nicht nutzen können. Kurz: geräte- und anbieterneutral.

Die App hat uns in der Rückschau mehr gekostet als genützt. Diese Homepage wird dagegen komplett ehrenamtlich betrieben.

Für ad-hoc-Informationen und unseren begehrten Tickerdienst nutzen wir auch künftig unsere Whatsapp-Fan-Gruppe. Wer noch nicht dabei ist, kann sich gerne an Heiko Moses wenden.

Wir werden unser Internet-Angebot schrittweise ausbauen und freuen uns über persönliche Rückmeldungen unserer Spieler, Fans und Mitglieder.

Die Vorstandschaft
Januar 2020


Spielplan Aktive

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Archiv

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Spesbach,

wir möchten uns ganz herzlich für Eure Treue, Solidarität und Euer Verständnis in diesen schwierigen Zeiten bedanken. Von unseren derzeit 467 Mitgliedern ist niemand ausgetreten oder hat den Beitragseinzug zurückgehen lassen. Auch gebührt großer Dank unseren Werbepartnern. Ausnahmslos haben alle ihre Rechnung bezahlt; manche von ihnen unterstützen seit 28 Jahren ununterbrochen mit einer Bandenwerbung unseren SVS. All das ist nicht selbstverständlich, zumal die ungewisse Lage weiter andauert.

Die derzeit völlig fehlende Planungssicherheit hat uns dazu veranlaßt, die geplanten Feierlichkeiten zum 100jährigen Bestehen unseres Vereins 2021 nachzuholen. Uns weiterhin an den 15. August 2020 festzubeißen bringt nichts, da es zu viele Unklarheiten gibt, auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt. Aber das Prinzip Hoffnung hat schon viele die Existenz gekostet und gibt niemandem eine sinnvolle Perspektive.

Es wird weitergehen. Dessen sind wir uns ganz sicher. Unsere Finanzen sind in der sechsten Woche des Shutdowns auch dank Eurer ungebrochenen Unterstützung stabil. Das gleiche gilt auch für unseren JFV Westpfalz, dem unser Nachwuchs angehört.

Wir arbeiten derzeit in der fußballfreien Zeit mit Hochdruck an der Neuanlage von Platz II, der endlich auch die langersehnten neuen Trainingsmöglichkeiten schaffen wird. Wir bewässern weiter, auch wenn es zuletzt mal ein wenig geregnet hat, denn die Aussichten auf den Rest des Jahres sind unverändert trocken bis dürr. Und wir danken all den fleißigen Händen, die derzeit bei der Instandhaltung und Verschönerung unserer Sportanlage mithelfen.

Über die weitere Entwicklung halten wir Euch hier auf dem laufenden. Wir können es kaum abwarten, unser Sportheim wieder zu öffnen! Bleibt gesund.

Eure Vorstandschaft
3. Mai 2020

Uns allen setzt die seit März andauernde Seuchenlage zu. Besonders bitter ist, dass niemand mit Gewissheit sagen kann, wie lange die beispiellosen persönlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen noch andauern werden.

Der Fußball ruht. Für viele Vereine kann es existenzbedrohlich werden, wenn über Wochen oder gar Monate hinweg kein Geld in die Kasse kommt. Denn die fixen monatlichen Kosten — Strom, Wasser, Gas etc. — laufen weiter, wenn auch in geringerem Umfang. Beim SV Spesbach sind wir deshalb dankbar, wenn unsere Mitglieder ihre Beitragsabbuchungen weiter laufenlassen wie bisher.

Eigentlich ginge die aktuelle Saison noch bis Ende Mai, mal abgesehen von den Pokalrunden. Die EM wurde schon verlegt. Wir gehen auch davon aus, dass die aktuelle Runde annulliert werden wird. Schlimmstenfalls fängt die Runde 2020/21 mit starker Verspätung oder erst nach der nächsten Winterpause an, sodass dann evtl. doch noch die Runde 2019/20 zu Ende gespielt werden könnte…

Aber wisst ihr was? Egal wie — irgendwann geht es weiter! Beim SV Spesbach haben wir die plötzlich verfrühte, fußballfreie Zeit genutzt (sonst wäre das die Sommerpause gewesen), die Sanierung unseres Platz II in Angriff zu nehmen. Die erste Etappe zur Herrichtung eines vollwertigen, barrierefreien Rasenplatzes im Großfeld ist geschafft. Möglich gemacht hat dies der Förderverein FußbAll United ’03 e. V., dem wir an dieser Stelle von Herzen 💖 danken. Ein paar Bilder gibt es auch.

Wir wünschen unseren Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein gesegnetes Osterfest, starke Nerven für die nächsten Wochen und vor allem Gesundheit.

Die Vorstandschaft
Ostern 2020

Das Klimaschutzprojekt 'Sanierung der Flutlichtanlage auf der Sportanlage des Sportverein Spesbach 1920 e. V.' wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.